Wenn ein Mieter in einer großen Wohnanlage seinen Hausschlüssel verliert, ist das nicht nur nervig, weil ein Schlüsselnotdienst sehr teuer werden kann, meistens kommen dann auch noch hohe Kosten für den Austausch des Schlosses in der Wohnungstür und für die Neuanfertigung des Schlüssels hinzu. Ob er aber auch für den Austausch der zentralen Schließanlage aufkommen muss ist unter gewissen Umständen nicht zwingend notwendig. Grundsätzlich hat ein Vermieter bei Verlust eines Wohnungsschlüssels für eine zentrale Schließanlage gegen den Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz wegen fahrlässiger Verletzung seiner Obhutspflicht. Allerdings nur, wenn dem Mieter eine Missbrauchsgefahr nachgewiesen werden kann. Diese liegt zum Beispiel vor, wenn der Schlüssel mit den Daten der Wohnung beschriftet war. Sicherheitshalber sollte ein Mieter immer eine günstige Schlüsselversicherung abschliessen.